❌ Kein Kapitalwahlrecht – Auszahlung nur als Rente, keine einmalige Auszahlung
❌ Eingeschränkte Vererbbarkeit – Kapital geht nicht automatisch an Erben
❌ Geringe Flexibilität beim Zugriff – Kapital ist bis zur Rente gebunden
❌ Keine Kündigung – nur Beitragsfreistellung möglich