Private Krankenversicherung für Angestellte über der Jahresarbeitsentgeltgrenze

Angestellte mit einem regelmäßigen Jahresbruttoeinkommen oberhalb der sogenannten Jahresarbeitsentgeltgrenze (2025: 73.800 €) haben die Wahl zwischen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und der privaten Krankenversicherung (PKV). Der Wechsel kann sowohl finanzielle als auch qualitative Vorteile bringen, sollte aber gut abgewogen werden.
Vorteile der PKV für Angestellte über der JAEG
01
Zugang zur Spitzenmedizin
Die PKV ermöglicht den Zugang zu Wahlleistungen wie Chefarztbehandlung, Einzelzimmer im Krankenhaus und kürzere Wartezeiten bei Fachärzten mit neusten Behandlungsmethoden.
02
Arbeitgeberzuschuss bleibt erhalten
Auch in der privaten Krankenversicherung beteiligt sich der Arbeitgeber zur Hälfte an den Beiträgen maximal bis zum aktuellen Höchstbeitrag der gesetzlichen Krankenkasse. Dadurch reduziert sich die individuelle Beitragslast deutlich.
03
Beitragsvorteile für Gutverdiener
Da die PKV-Beiträge einkommensunabhängig sind, können sie für Angestellte mit hohem Gehalt günstiger sein als die Höchstbeiträge der gesetzlichen Krankenversicherung. Sollten Leistungen nicht beansprucht werden erhalten die Versicherten eine hohe Beitragsrückerstattung.
04
Individuelle Leistungen
Versicherte können ihren Tarif an persönliche Bedürfnisse anpassen von kostengünstigen Tarifen mit Selbstbeteiligung bis hin zu Premiumschutz und einer Absicherung der Einkommenslücke bei längerer Krankheit.
05
Zuschuss durch Deutsche Rentenversicherung
Wer Leistungen aus der Deutschen Rentenversicherung erhält und privat krankenversichert ist erhält einen Zuschuss in Höhe des hälftigen Kranken- und Zusatzbeitrages. Stand 2025: (14,6% + 2,5%) /2 = 8,55%; bei 3000€ Bruttorente entspricht dies 256,50€ Zuschuss monatlich.
Fazit
Für Angestellte oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze kann die private Krankenversicherung eine attraktive Option sein. Sie bietet mehr Flexibilität, umfangreichere Leistungen und ist bei hohem Einkommen in der Regel kostengünstiger als die gesetzliche Krankenversicherung.